Allgemeine Geschäftsbedingungen (AGB)

mibostahl tools, trading and service GmbH
Geschäftsführer: Axel Giershausen
Hochofenstrasse 6
58135 Hagen
Deutschland

gültig ab 01.07.2018

§ 1 Geltung der Bedingungen

(1) Unsere Lieferungen, Leistungen und Angebote erfolgen ausschließlich auf Grundlage dieser Geschäftsbedingungen. Diese gelten somit auch für alle künftigen Geschäftsbeziehungen, auch wenn sie nicht nochmals ausdrücklich vereinbart werden. Spätestens mit der Entgegennahme der Ware oder Leistung gelten diese Bedingungen als angenommen. Gegenbestätigungen des Kunden unter Hinweis auf seine Geschäfts- bzw. Einkaufsbedingungen wird hiermit widersprochen.

(2) Alle Vereinbarungen, die zwischen uns und dem Kunden zwecks Ausführung dieses Vertrages getroffen werden, sind schriftlich niederzulegen. Insbesondere Nebenabreden, Vorbehalte, Änderungen oder Ergänzungen des Vertrages einschließlich dieser Bedingungen bedürfen zu Ihrer Wirksamkeit unsere schriftliche Bestätigung.

§ 2 Angebot und Vertragsschluss

(1) Unsere Angebote sind bis zur Auftragsbestätigung freibleibend und unverbindlich. Annahmeerklärungen und Bestellungen bedürfen zur Rechtswirksamkeit unserer schriftlichen oder elektronischen (E-Mail) Bestätigung.

(2) Zeichnungen, Abbildungen, Maße, Gewichte oder sonstige Leistungsdaten sind nur verbindlich, wenn sie ausdrücklich schriftlich vereinbart werden.

(3) Unsere Mitarbeiter sind nicht befugt, mündliche Nebenabreden zu treffen oder mündliche Zusicherungen zu geben, die über den Inhalt des schriftlichen Vertrags hinausgehen.

§ 3 Preise

(1) Sofern nichts Gegenteiliges schriftlich vereinbart wird, gelten unsere Preise ab Werk (EXW), zuzüglich Verpackung, zuzüglich Transport und zuzüglich Mehrwertsteuer in jeweils gültiger Höhe.

(2) Unser Mindestbestellwert liegt bei 200,– Euro. Bei kleineren Bestellungen fällt ein Mindermengenzuschlag in Höhe von 50,– Euro an.

(3) Bei Lieferungen in die EU entfällt die Mehrwertsteuer bei Nachweis der Gültigkeit der Umsatzsteuer-ID. Bei Lieferungen ins Nicht-EU-Ausland entfällt die Mehrwertsteuer durch Nachweis der Ausfuhr (Gelangensbestätigung). Die entsprechenden Nachweise sind zeitnah einzureichen, andernfalls fakturieren wir die Rechnung gemäß geltendem deutschen Umsatzsteuerrecht mit dem aktuell gültigen Mehrwertsteuersatz.

(4) Soweit nicht anders schriftlich vereinbart, halten wir uns an die in unseren Angeboten enthaltenen Preise 90 Tage ab deren Datum gebunden. Maßgebend sind ansonsten die in unserer Auftragsbestätigung genannten Preise zuzüglich der jeweiligen gesetzlichen Umsatzsteuer. Wir sind berechtigt, die in der Auftragsbestätigung oder anderen schriftlichen Vereinbarungen angeführten Preise den gegebenenfalls bis zum Tag der Lieferung eintretenden Materialpreis- und/oder Lohnerhöhungen anzugleichen. Zusätzliche Lieferungen und Leistungen werden gesondert berechnet.

(5) Außerhalb Deutschlands entstehende Kosten wie z. B. Steuern, Gebühren und Zölle sind nicht in unseren Preisen enthalten.

§ 4 Liefer- und Leistungszeit

(1) Liefertermine und -fristen sowie Leistungstermine und -fristen, die verbindlich oder unverbindlich vereinbart werden können, bedürfen der Schriftform. Lieferzeiten werden nach Kalenderwochen festgelegt. Die Kalenderwoche ist die Auslieferungswoche (von mibostahl abgehend), es sei denn die Auslieferung ist für ein bestimmtes Datum schriftlich vereinbart.

(2) Liefer- und Leistungsverzögerungen auf Grund höherer Gewalt und auf Grund von Ereignissen, die uns die Lieferung nicht nur vorübergehend wesentlich erschweren oder unmöglich machen – hierzu gehören insbesondere Streik, Aussperrung, behördliche Anordnungen usw., auch wenn sie bei unseren Lieferanten oder deren Unterlieferanten eintreten, haben wir auch bei verbindlich vereinbarten Fristen und Terminen nicht zu vertreten. Sie berechtigen uns, die Lieferung bzw. Leistung um die Dauer der Behinderung zuzüglich einer angemessenen Anlaufzeit hinauszuschieben oder wegen des noch nicht erfüllten Teils ganz oder teilweise vom Vertrag zurückzutreten.

(3) Wenn die Behinderung länger als drei Monate dauert, ist der Kunde nach angemessener Nachfristsetzung berechtigt, hinsichtlich des noch nicht erfüllten Teils vom Vertrag zurückzutreten. Verlängert sich die Liefer- oder Leistungszeit oder werden wir von unserer Verpflichtung frei, so kann der Kunde hieraus keine Schadenersatzansprüche herleiten. Auf die genannten Umstände können wir uns nur berufen, wenn wir den Kunden unverzüglich benachrichtigen.

(4) Wir sind zu Teillieferungen und Teilleistungen jederzeit berechtigt, es sei denn die Teillieferung oder Teilleistung ist für den Kunde ausdrücklich nicht von Interesse. Wir sind ferner berechtigt, für Teillieferungen Zwischenrechnungen zu stellen.

(5) Die Einhaltung der Liefer- und Leistungsverpflichtungen durch uns setzt die rechtzeitige und ordnungsgemäße Erfüllung der Verpflichtungen des Kunden voraus.

(6) Kommt der Kunde in Annahmeverzug, so sind wir berechtigt, Ersatz des uns entstehenden Schadens zu verlangen; mit Eintritt des Annahmeverzugs geht die Gefahr der zufälligen Verschlechterung und des zufälligen Untergangs auf den Kunden über.

§ 5 Zahlung

(1) Die Zahlung des Kaufpreises hat ausschließlich auf das auf unseren Geschäftspapieren genannte EURO-Konto zu erfolgen. Pflichtangaben bei der Überweisung sind die Rechnungsnummer und die Kundennummer. Bankgebühren für Zahlungen aus dem Ausland gehen ausschließlich zu Lasten des Absenders / Zahlers. Es ist die Option „OUR“ (sender pays costs) bei der Überweisung zu wählen.

(2) Soweit nicht anders vereinbart, sind unsere Rechnungen 30 Tage nach Rechnungsstellung ohne Abzug zahlbar.

(3) Gerät der Kunde in Verzug, so sind wir berechtigt, von dem betreffenden Zeitpunkt ab Zinsen in Höhe von 8 Prozentpunkten über dem Basiszinssatz als pauschalen Schadensersatz zu verlangen. Sie sind dann niedriger anzusetzen, wenn der Kunde eine geringere Belastung nachweist; der Nachweis eines höheren Schadens durch uns ist zulässig.

(4) Werden Zahlungen in einer anderen Währung als Euro getätigt, können wir Währungsverluste geltend machen, die uns durch Überschreitung des Zahlungsziels entstehen.

(5) Soweit Akzepte, Wechsel oder Schecks angenommen werden, erfolgt dies erfüllungshalber, bis die endgültige und unwiderrufliche Gutschrift erfolgt ist. Bank-, Diskont- und Einziehungsspesen hat der Kunde zu tragen.

(6) Unter Bezug auf § 4 Ziffer (5) unserer Geschäftsbedingungen weisen wir darauf hin, dass wir im Falle des Zahlungsverzuges berechtigt sind, die Erbringung weiterer Leistungen und Lieferungen zurückzubehalten.

(7) Wenn uns Umstände bekannt werden, die die Kreditwürdigkeit des Kunden in Frage stellen, sind wir berechtigt, Vorauszahlungen oder Sicherheitsleistung zu verlangen sowie die gesamte Restschuld sofort zur Zahlung fällig zu stellen.

(8) Der Kunde ist zur Aufrechnung, Zurückbehaltung oder Minderung, auch wenn Mängelrügen oder Gegenansprüche geltend gemacht werden, nur berechtigt, wenn die Gegenansprüche rechtskräftig festgestellt worden oder unstreitig sind.

§ 6 Versand und Gefahrübergang

(1) Der Versand erfolgt auf Rechnung und Gefahr des Kunden.

(2) Die Gefahr im Falle von Warenversendungen geht auf den Kunden über, sobald die Sendung an die den Transport ausführende Person übergeben worden ist oder zwecks Versendung unser Lager verlassen hat. Wird der Versand auf Wunsch des Kunden verzögert, geht die Gefahr mit der Meldung der Versandbereitschaft auf ihn über.

(3) Ist Abholung vereinbart, so hat die Abnahme der Ware am schriftlich vereinbarten Abnahmetag oder mangels einer solchen Vereinbarung innerhalb von 14 Tagen nach Eingang der Bereitschaftsmitteilung zu erfolgen. Verzögert sich die Abholung aus Gründen, die wir nicht zu vertreten haben, sind wir berechtigt, ab dem 15. Tag die bei uns oder bei einem Dritten entstandenen Lagerkosten dem Kunden in Rechnung zu stellen.

(4) Die Auswahl der Verpackung, der Versandverpackung und des Versandwegs erfolgt nach pflichtgemäßem Ermessen durch uns, wenn nicht der Kunde hierzu eine ausdrückliche Bestimmung getroffen hat.

(5) Bei Lieferungen ins Ausland gelten ergänzend die INCOTERMS 2010, soweit in unseren AGB oder im jeweiligen Vertrag nichts Abweichendes vereinbart ist.

§ 7 Eigentumsvorbehalt

(1) Wir behalten uns das Eigentum an der gelieferten Sache bis zur vollständigen Zahlung sämtlicher Forderungen aus dem Liefervertrag vor. Wir sind berechtigt, die Kaufsache zurückzunehmen, wenn der Kunde sich vertragswidrig verhält.

(2) Der Kunde ist verpflichtet, solange das Eigentum noch nicht auf ihn übergegangen ist, die Kaufsache pfleglich zu behandeln. Sofern wir dies verlangen, hat er diese auf eigene Kosten gegen Diebstahl-, Feuer- und Wasserschäden ausreichend zum Neuwert zu versichern. Solange das Eigentum noch nicht übergegangen ist, hat uns der Kunde unverzüglich schriftlich zu benachrichtigen, wenn der gelieferte Gegenstand gepfändet oder sonstigen Eingriffen Dritter ausgesetzt ist. Soweit der Dritte nicht in der Lage ist, uns die gerichtlichen und außergerichtlichen Kosten einer Klage gemäß § 771 ZPO zu erstatten, haftet der Kunde für den uns entstandenen Ausfall.

(3) Der Kunde ist zur Weiterveräußerung der Vorbehaltsware im normalen Geschäftsverkehr berechtigt. Die Forderungen des Abnehmers aus der Weiterveräußerung der Vorbehaltsware tritt der Kunde schon jetzt an uns in Höhe des mit uns vereinbarten Faktura-Endbetrages (einschließlich Umsatzsteuer) ab. Diese Abtretung gilt unabhängig davon, ob die Kaufsache ohne oder nach Verarbeitung weiterverkauft worden ist. Wir nehmen diese Abtretung schon jetzt an. Der Kunde bleibt zur Einziehung der Forderung auch nach der Abtretung ermächtigt. Unsere Befugnis, die Forderung selbst einzuziehen, bleibt davon unberührt. Wir werden jedoch die Forderung nicht einziehen, solange der Kunde seinen Zahlungsverpflichtungen aus den vereinnahmten Erlösen nachkommt, nicht in Zahlungsverzug ist und insbesondere kein Antrag auf Eröffnung eines Insolvenzverfahrens gestellt ist oder Zahlungseinstellung vorliegt.

(4) Die Be- und Verarbeitung oder Umbildung der Kaufsache durch den Kunden erfolgt stets namens und im Auftrag für uns. In diesem Fall setzt sich das Anwartschaftsrecht des Kunden an der Kaufsache an der umgebildeten Sache fort. Sofern die Kaufsache mit anderen, uns nicht gehörenden Gegenständen verarbeitet wird, erwerben wir das Miteigentum an der neuen Sache im Verhältnis des objektiven Wertes unserer Kaufsache zu den anderen bearbeiteten Gegenständen zur Zeit der Verarbeitung. Dasselbe gilt für den Fall der Vermischung. Sofern die Vermischung in der Weise erfolgt, dass die Sache des Kunden als Hauptsache anzusehen ist, gilt als vereinbart, dass der Kunde uns anteilmäßig Miteigentum überträgt und das so entstandene Alleineigentum oder Miteigentum für uns verwahrt.

(5) Wir verpflichten uns, die uns zustehenden Sicherheiten auf Verlangen des Kunden freizugeben, soweit ihr Wert die zu sichernden Forderungen um mehr als 20 % übersteigt.

§ 8 Aufwendungsersatz

Wird der Vertrag aus Gründen, die nicht von uns zu vertreten sind, einvernehmlich oder kraft Gesetzes beendet, behalten wir uns vor, die für Transport, Lager und Produktion entstandenen Aufwendungen dem Kunden zu berechnen. Die Höhe des Aufwendungsersatzes ist auf 25 % des Auftragswertes begrenzt. Das Recht zur Geltendmachung von Schadenersatz wird hiervon nicht berührt.

§ 9 Rechte des Kunden wegen Mängel

(1) Die Frist für die Geltendmachung der Mängelansprüche beträgt ein Jahr ab Lieferung der Produkte bzw. Erbringung unserer Leistungen.

(2) Werden unsere Betriebsanweisungen nicht befolgt, Änderungen an den Produkten vorgenommen oder Teile ausgewechselt, so entfallen Ansprüche wegen Mängel unserer Produkte und Leistungen, wenn der Kunde eine entsprechende substantiierte Behauptung, dass erst einer dieser Umstände den Mangel herbeigeführt hat, nicht widerlegt. Eine Gewährleistung für normale Abnutzung ist ausgeschlossen.

(3) Der Kunde muss uns gegenüber Mängel an von uns gelieferten Produkten unverzüglich, spätestens jedoch innerhalb einer Woche nach Eingang des Liefergegenstandes schriftlich mitteilen. Mängel, die auch bei sorgfältiger Prüfung innerhalb dieser Frist nicht entdeckt werden können, sind uns unverzüglich nach Entdeckung schriftlich mitzuteilen.

(4) Das Wahlrecht zwischen Mängelbeseitigung und Neulieferung bzw. Neuleistung steht in jedem Fall uns zu.

(5) Sofern sich die zum Zwecke der Nacherfüllung erforderlichen Aufwendungen dadurch erhöhen, dass die Nacherfüllung an einem anderen als dem ursprünglichen Leistungsort erbracht werden soll, trägt die erhöhten Aufwendungen der Kunde.

(6) Schlägt die Nachbesserung nach angemessener Frist fehl, kann der Kunde nach seiner Wahl Herabsetzung der Vergütung verlangen oder vom Vertrag zurücktreten. Die Nachbesserung gilt erst als fehlgeschlagen, wenn wir erfolglos drei Nachbesserungsversuche vorgenommen haben.

(7) Ansprüche gegen uns wegen Mängeln stehen nur dem unmittelbaren Kunden zu und sind nicht abtretbar.

§ 10 Haftung

(1) Schadensersatzansprüche sind unabhängig von der Art der Pflichtverletzung, einschließlich unerlaubter Handlungen, ausgeschlossen, soweit nicht vorsätzliches oder grob fahrlässiges Handeln vorliegt.

(2) Bei Verletzung wesentlicher Vertragspflichten haften wir für jede Fahrlässigkeit, jedoch nur bis zur Höhe des vorhersehbaren Schadens. Ansprüche auf entgangenen Gewinn, ersparte Aufwendungen, aus Schadensersatzansprüchen Dritter sowie auf sonstige mittelbare und Folgeschäden können nicht verlangt werden, es sei denn, ein von uns garantiertes Beschaffenheitsmerkmal bezweckt gerade, den Kunden gegen solche Schäden abzusichern.

(3) Die Haftungsbeschränkungen und -ausschlüsse in den Absätzen 1 und 2 gelten nicht für Ansprüche, die wegen arglistigen Verhaltens unsererseits entstanden sind, sowie bei einer Haftung für garantierte Beschaffenheitsmerkmale, für Ansprüche nach dem Produkthaftungsgesetz sowie Schäden aus der Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit.

(4) Soweit unsere Haftung ausgeschlossen oder beschränkt ist, gilt dies auch für unsere Mitarbeiter, Vertreter und Erfüllungsgehilfen.

§ 11 Schutzrechte

(1) Unsere Produkte sind markenrechtlich geschützt. Der Kunde hat die sich daraus ergebenden Schutzrechte zu beachten.

(2) Der Kunde hat ferner alle an ihn weitergegebenen technischen Informationen über unsere Produkte Dritten gegenüber geheim zu halten, sofern nicht im Einzelfall eine schriftliche Vereinbarung zur Informationsweitergabe getroffen wurde. Unsere Kataloge und Produktbeschreibungen sind hiervon ausgenommen.

§ 12 Anwendbares Recht, Gerichtsstand, Teilnichtigkeit

(1) Für diese Geschäftsbedingungen und die gesamten Rechtsbeziehungen zwischen uns und dem Kunden gilt ausschließlich deutsches Recht.

(2) Soweit der Kunde Kaufmann, juristische Person des öffentlichen Rechts oder öffentlich-rechtliches Sondervermögen ist, ist der Sitz unseres Unternehmens in D-58135 Hagen Erfüllungsort sowie ausschließlicher Gerichtsstand für alle sich aus dem Vertragsverhältnis unmittelbar oder mittelbar ergebenden Streitigkeiten.

(3) Sollte eine Bestimmung in diesen Geschäftsbedingungen oder eine Bestimmung im Rahmen sonstiger Vereinbarungen unwirksam sein oder werden, so wird hiervon die Wirksamkeit aller sonstigen Bestimmungen oder Vereinbarungen nicht berührt.